Seltene Krankheiten und Beruf: Rechte, Herausforderungen und Unterstützung in der Schweiz

Inhaltsverzeichnis

Eine seltene Krankheit beeinflusst nicht nur die Gesundheit, sondern auch das Berufsleben.
Fatigue, Schmerzen und häufige Arzttermine erschweren die Erwerbstätigkeit – gleichzeitig bleibt Arbeit
ein zentraler Baustein für soziale Teilhabe, Selbstwert und finanzielle Sicherheit.
Dieser Artikel zeigt, welche Rechte Betroffene haben und welche Unterstützung in der Schweiz möglich ist.

Herausforderungen im Arbeitsalltag

Körperliche Einschränkungen

Viele seltene Krankheiten gehen mit Symptomen einher, die direkt die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen.
Typisch sind Fatigue, chronische Schmerzen, eingeschränkte Mobilität oder häufige Arzttermine.
Auch Seh- und Hörstörungen erschweren die Arbeit.

Praxisbeispiel: Eine Patientin mit Ehlers-Danlos-Syndrom kann wegen Gelenkschmerzen nicht mehr lange sitzen.
Durch einen höhenverstellbaren Arbeitsplatz, Homeoffice und kürzere Arbeitszeiten bleibt sie erwerbstätig.

Psychische Belastungen

  • Angst um den Arbeitsplatz durch häufige Absenzen
  • Depressionen als Folge chronischer Krankheit
  • Stigmatisierung bei unsichtbaren Symptomen
  • Überforderung durch Leistungsdruck

Soziale Belastungen

Neben körperlichen und psychischen Hürden entstehen auch soziale Probleme: Unverständnis von Vorgesetzten,
Konflikte im Team und Karrierehemmnisse sind häufig. Viele Betroffene erhalten trotz Qualifikation
weniger Chancen auf Beförderung oder Weiterbildung.

Typische Berufshürden

  • Häufige Absenzen durch Arzttermine oder Spitalaufenthalte
  • Fatigue, Schmerzen und Konzentrationsprobleme
  • Fehlendes Verständnis im Team
  • Angst vor Arbeitsplatzverlust
  • Karrierehemmnisse trotz Qualifikation
  • Finanzielle Einbussen durch Teilzeitarbeit

Rechte von Arbeitnehmenden in der Schweiz

Kündigungsschutz und Sperrfristen

Gemäss Art. 336c OR gilt während Krankheit eine Sperrfrist, in der keine Kündigung erfolgen darf.
Dauer der Sperrfrist:

  • 1. Dienstjahr: 30 Tage
  • 2.–5. Dienstjahr: 90 Tage
  • ab 6. Dienstjahr: 180 Tage

Lohnfortzahlung

Nach Art. 324a OR besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung für eine bestimmte Dauer.
Viele Firmen haben zusätzlich eine Krankentaggeldversicherung (KTG), die 80 % des Lohnes
bis zu zwei Jahre übernimmt.

Arbeitsanpassungen

Arbeitgeber müssen auf gesundheitliche Einschränkungen Rücksicht nehmen, sofern dies zumutbar ist.
Dazu gehören flexible Arbeitszeiten, Homeoffice, ergonomische Anpassungen oder Jobsharing-Modelle.

Unterstützung durch Krankenkassen, IV und Pensionskassen

Krankenkassen

Übernehmen medizinische Behandlungen, Medikamente und Hilfsmittel – jedoch keine Arbeitsplatzanpassungen.
Für Off-Label-Medikamente braucht es eine individuelle Kostengutsprache.

Invalidenversicherung (IV)

Die IV verfolgt den Grundsatz „Eingliederung vor Rente“. Leistungen sind:

  • Abklärung der Arbeitsfähigkeit
  • Berufsberatung und Coaching
  • Umschulungen oder Weiterbildungen
  • Hilfsmittel für den Arbeitsplatz
  • IV-Rente bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit

Pensionskassen (2. Säule)

Zahlen Invalidenrenten, wenn IV eine Invalidität anerkennt.
Die Leistungen ergänzen die Renten aus der 1. Säule.

Leistungen der IV für Berufstätige

  • Arbeitsfähigkeits-Abklärung
  • Berufsberatung & Coaching
  • Umschulung und Weiterbildung
  • Finanzierung von Hilfsmitteln
  • Anpassung von Arbeitsplätzen
  • Invalidenrente bei dauerhafter Einschränkung

Rolle der Arbeitgeber

Verpflichtungen

Arbeitgeber müssen angemessene Anpassungen vornehmen, solange diese zumutbar sind.
Sie sind nicht verpflichtet, jede Einschränkung aufzufangen, aber zu einem fairen Ausgleich.

Chancen

Unternehmen profitieren von motivierten Mitarbeitenden, die trotz Krankheit wertvolle Arbeit leisten.
Zudem unterstützt die IV Arbeitgeber finanziell bei Anpassungen.

Beispiele für Anpassungen

  • Flexibilität durch Teilzeit, Gleitzeit oder Homeoffice
  • Jobsharing als Entlastung
  • Ergonomische Arbeitsplätze oder Spezialsoftware
  • Anpassung von Prozessen im Team

Psychosoziale Unterstützung

Für Betroffene

  • Psychotherapie zur Bewältigung von Ängsten und Depressionen
  • Berufscoaching für Gespräche mit Vorgesetzten
  • Selbsthilfegruppen, z. B. über ProRaris oder Selbsthilfe Schweiz

Für Angehörige

Angehörige sind oft in die Organisation des Arbeitsalltags eingebunden.
Auch sie können Beratung und psychologische Unterstützung beanspruchen.

Tipps für den Berufsalltag

  • Frühzeitig mit Arbeitgeber sprechen
  • Anpassungen am Arbeitsplatz prüfen
  • Unterstützung durch IV nutzen
  • Regelmässige Pausen und Erholung einplanen
  • Psychologische Hilfe annehmen
  • Austausch mit anderen Betroffenen suchen

Zukunftsperspektiven

Die Digitalisierung eröffnet neue Chancen für Homeoffice und hybride Modelle.
Gleichzeitig wächst das Bewusstsein für Diversität und Inklusion in Unternehmen.
Neue Therapien können Symptome besser kontrollieren und so die Arbeitsfähigkeit verbessern.

FAQ: Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf Kündigungsschutz?
Ja, während der Sperrfrist gemäss Art. 336c OR. Je nach Dienstjahren beträgt sie 30 bis 180 Tage.
Wer bezahlt Arbeitsplatzanpassungen?
Die IV übernimmt notwendige Hilfsmittel und Anpassungen, wenn sie für die Erwerbstätigkeit entscheidend sind.
Kann ich eine Umschulung beantragen?
Ja, die IV finanziert Umschulungen oder Weiterbildungen, wenn dadurch die Erwerbsfähigkeit verbessert wird.
Was tun bei Konflikten mit dem Arbeitgeber?
Zuerst das Gespräch suchen. Unterstützung bieten IV-Stellen, Sozialdienste oder Patientenorganisationen.
Was, wenn ich nur Teilzeit arbeiten kann?
Eine Kombination aus Teilzeitarbeit und IV-Leistungen ist möglich. Renten werden nach Erwerbsfähigkeit abgestuft berechnet.

Fazit

Eine seltene Krankheit verändert das Berufsleben – muss aber nicht zum Verlust der Erwerbstätigkeit führen.
In der Schweiz sichern Arbeitsrecht, Krankenkassen, IV und Pensionskassen Betroffene ab.
Entscheidend bleibt die aktive Kommunikation und die Nutzung von Unterstützungsmöglichkeiten.

Dr. med. Jens Westphal und sein Team beraten Patientinnen und Patienten nicht nur medizinisch,
sondern auch bei Fragen zur beruflichen Integration – praxisnah, interdisziplinär und individuell.

Dr. med. Jens Westphal

Über den Autor

Dr. med. Jens Westphal ist Facharzt mit langjähriger Erfahrung in der Diagnostik seltener Erkrankungen. Nach Stationen in renommierten Kliniken liegt sein Fokus heute auf immunologischen, genetischen und systemischen Krankheitsbildern. Er arbeitet eng mit zuweisenden Ärztinnen und Ärzten zusammen und setzt sich für eine verständliche und strukturierte Versorgung von Betroffenen ein.

Frequently Asked Questions

Sources & References

Leiden Sie selbst an ähnlichen Symptomen?

Wir sind auf seltene Erkrankungen spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt ein persönliches Gespräch mit Dr. med. Jens Westphal.

Leiden Sie selbst an ähnlichen Symptomen?

Wir sind auf seltene Erkrankungen spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt ein persönliches Gespräch mit Dr. med. Jens Westphal.

Verwandte Artikel

Brauchen Sie eine ärztliche Einschätzung?

Wenn Sie eine seltene Erkrankung vermuten oder bereits betroffen sind, unterstützen wir Sie gerne – persönlich, strukturiert und verständlich.

Mittlerweile gibt es eine Fülle lesbarer Blindtexte

Man kann spekulieren, dass im Laufe der Zeit an verschiedenen Stellen im Text bestimmte Buchstaben hinzugefügt oder gelöscht wurden.